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Schlagwort-Archive: Zensur
Ohne Verbote kann es keine gute Literatur geben – suggeriert ein Literaturkritiker
Die Romane »Jakob der Lügner« und »Irreführung der Behörden« von Jurek Becker: taugen nichts. Der Roman »Levins Mühle« und der Gedichtband »Samatische Zeit« von Johannes Bobrowski: taugen nichts. »Turandot oder Der Kongreß der Weißwäscher« und die »Buckower Elegien« von Bertolt Brecht: taugen nichts. »Buridans Esel« von Günter de Bruyn: taugt nichts. Die Gedichte von Elke Erb und Adolf Endler: taugen nichts. Die Novelle »Böhmen am Meer« von Franz Fühmann: taugt nichts. Die Gedichte und Erzählungen von Stephan Hermlin: taugen nichts. Die Gedichte von Eva Strittmatter: taugen nichts. Der Roman »Die Aula« von Hermann Kant: taugt nichts. »Nachdenken über Christa T.« und »Kindheitsmuster« von Christa Wolf: taugen nichts. »Leben und Abenteuer der Trobadora Beatriz nach Zeugnissen ihrer Spielfrau Laura« von Irmtraud Morgner: taugt nichts.
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Verschlagwortet mit BRD, DDR, Literaturkritik, Zensur
1 Kommentar
Veröffentlichen von Buchkritiken nur noch mit staatlicher Genehmigung?
John Asht gibt nicht auf. Dass sein Roman »Twin-Pryx. Zwillingsbrut« im Bücherzeit-Blog eine sehr negative Kritik erfahren hat, scheint ihn zutiefst getroffen zu haben. Anders lässt sich sein Ruf nach der Politik nicht verstehen, gegen solche Kritiken energisch vorzugehen.
Nun könnte man das als Spinnerei eines unbedeutenden Autors abtun.
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Verschlagwortet mit John Asht, Rezensionen, Zensur
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Staatsanwaltschaft macht Teilrückzieher: Buchhändler müssen nicht zensieren
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat in der vergangenen Woche mehrere Verfahren gegen Berliner Buchhandlungen eingestellt, denen unter anderem »Beihilfe zur Anleitung zu Straftaten« und ein »Verstoß gegen das Waffengesetz« vorgeworfen wurde.
Die Buchhandlungen »M99«, »Schwarze Risse« und »Oh 21« waren im vergangenen Jahr mehrmals von der Polizei mit der Begründung durchsucht worden, sie würden die Zeitschriften Interim und Prisma verbreiten. Ermittelt wurde jedoch nicht gegen die Herausgeber dieser und weiterer Veröffentlichungen, sondern gegen die Buchhandlungen.
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Sollen Buchhändler zukünftig alle Publikationen auf Gesetzeskonformität prüfen müssen?
Wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft der rot-rot regierten Bundeshauptstadt geht, müssen sich Buchhändler zukünftig sehr genau überlegen, welche Publikationen sie ihren Kunden anbieten. Bereits seit 2009 ermittelt sie gegen drei Buchhändler, weil sie Zeitschriften ausgelegt haben sollen, in denen unter anderem Anleitungen zum Basteln von Molotowcocktails veröffentlicht wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Buchhändlern deshalb »Beihilfe zur Anleitung zu Straftaten« und einen »Verstoß gegen das Waffengesetz« vor.
Das Verfahren gegen einen ersten Buchhändler wurde in dieser Woche allerdings vom Amtsgericht Tiergarten ohne längere Begründung eingestellt. In den Verfahren gegen die beiden andren Buchhändler ist dagegen noch nicht entschieden worden. Auch in diesen Verfahren geht es vor allem um die Verbreitung der Zeitschrift Interim, die bereits seit 1988 erscheint, ohne dass jemals ein Verbotsverfahren in die Wege geleitet wurde.
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Zensur ist verboten – aber nur dem Staat und nicht den Medien
»Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt«, heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Trotzdem kann der Spiegel melden: »WDR hebt Sperre für Wallraff-Film auf«.
Nach mehr als 30 Jahren habe der WDR das Sendeverbot für den Film »Informationen aus dem Hinterland« aufgehoben, nachdem der Springer-Verlag dem Sender versichert habe, keine juristischen Schritte gegen den Film zu unternehmen. Günter Wallraff hatte sich 1977 als Hans Esser bei der Bild einstellen lassen. Noch im gleichen Jahr erschien bei Kiepenheuer und Witsch seine Reportage »Der Aufmacher«. Der WDR dagegen verzichtete im vorauseilenden Gehorsam gegenüber der Springerpresse auf die Ausstrahlung.
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Verschlagwortet mit Der Aufmacher, Günter Wallraff, WDR, Zensur
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