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Das Ende der gedruckten »Encyclopædia Britannica« ist weit mehr als das Ende eines berühmten Nachschlagewerkes

Die Ende 2009 veröffentlichte »Encyclopædia Britannica 2010« wird die letzte gedruckte Ausgabe des ältesten ohne Unterbrechung erscheinenden Nachschlagewerkes der Welt sein. Eine Neuauflage werde es nicht mehr geben, teilte Jorge Cauz, Präsident des Herausgebers Encyclopædia Britannica, Inc. mit. Als digitales Nachschlagewerk bleibe die Encyclopædia Britannica allerdings erhalten.

Seitdem 1768 mit der Veröffentlichung des ersten Bandes der Grundstein für das berühmte Nachschlagewerk gelegt wurde, ist es von ursprünglich drei Bänden mit 2670 Seiten auf zum Schluss 32 Bände mit über 32.000 Seiten angewachsen. Insgesamt wurde die Encyclopædia Britannica seit ihrem Beginn über sieben Millionen Mal verkauft.

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Mit Heinz Erhardt oder Erich Kästner die eigene Homepage oder den eigenen Blog aufwerten?

So genial und treffend zu formulieren, wie es zum Beispiel Heinz Erhardt oder Erich Kästner vermochten, ist nicht jedem gegeben, der sich mit einer eigenen Homepage oder einem eigenen Blog im Internet tummelt. Warum also nicht kurzerhand ein passendes Gedicht von ihnen oder einem anderen Schriftsteller auf der Homepage oder im Blog plazieren? Immerhin werten solche Übernahmen die eigenen Angebote enorm auf.

Natürlich könnte auch ein Gedicht eines weniger bekannten Autors seinen Platz auf der eigenen Homepage oder im eigenen Blog finden. Aber wieviele Besucher lockt schon ein Gedicht von Ulrike Almut Sandig oder Andreas Noga auf die eigenen Seiten? Deshalb müssen es selbstverständlich Texte bekannter Schriftsteller sein.

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Über gute und schlechte Literaturkritiker

Auf Simone Schwalms provokante Kritik der Literaturkritik im Internet »Selbstprofilierung im Internet durch Literaturkritik« bin ich bereits vor einigen Wochen gestoßen. Heute las ich nun Helmut Böttigers »Populistisch, nicht einmal selbstkritisch« über »die Misere der Literaturkritik«.

Böttigers Kritik ist keine Replik auf Schwalm. Inhaltlich darf sie allerdings als solche verstanden werden. So lohnt es sich doch noch, auf Schwalms Kritik einzugehen.

Mit dem Internet sei der traditionellen Literaturkritik des Feuilletons eine Konkurrenz erwachsen, kritisiert Schwalm, die es den Lesern schwer mache, sich im Wust »aus Bewertungslust und (Selbst-)Darstellungsehrgeiz« zu orientieren. Zu den von ihr beklagten Laienkritiker zählt sie allerdings nicht nur literaturinteressierte Leser, sondern ebenso Germanisten und Literaturwissenschaftler wie Dr. Marius Fränzel oder Oliver Gassner.

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Bundesverfassungsgericht: Auch Internetveröffentlichungen genießen Schutz durch Urheberrecht

Ich kenne noch das Stammtischargument mancher Politiker und Journalisten, dass eine Frau, die im Minirock nachts auf die Straße geht, selbst schuld sei, wenn sie überfallen und vergewaltigt werde. Schließlich habe sie sich selbst und das gleich noch doppelt in diese Gefahr begeben. Auch wenn mancher noch so denken dürfte, öffentlich auszusprechen wagt es kaum noch jemand.

Doch was eigentlich logisch sein sollte, ist manchmal selbst für Richter nicht selbstverständlich. Ende 2007 entschied der Bundesgerichtshof, dass Jeder, der Texte oder Bilder im Internet veröffentliche, damit in ihre kostenlose Nutzung durch Andere einwillige. Dieser seltsamen Logik hat das Bundesverfassungsgericht jetzt erfreulicherweise widersprochen. Das Argument »Selber schuld« mag am Stammtisch fröhlich Urständ feiern, aber im realen Leben sollte es der Vergangenheit angehören.

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