Endlich weiß ich, warum sich so viele Menschen zum Schreiben von Büchern berufen fühlen: Wenn sie schon nicht lesen können, dann müssen sie wenigstens schreiben. Anders kann ich mir jedenfalls die Hilflosigkeit mancher Autoren nicht erklären.
Wer kennt nicht das Problem, für seinen Roman einen eingängigen Titel zu finden. Hat man endlich einen gefunden, ist die Idee garantiert nicht neu, sondern hatte ein anderer Autor oder ein Verlag sie schon früher. Und schon beginnt das große Raten: Darf ich ihn trotzdem verwenden oder handele ich mir mit ihm nur Ärger ein.
Rechtlich ist die Situation eigentlich ganz einfach: Titel ohne ausreichende Unterscheidungskraft unterliegen keinem Titelschutz. Allerdings können ursprünglich nicht schutzfähige Titel im nachhinein Schutz erlangen, wenn sie einen hohen Bekanntheitsmarkt erlangt haben. Ob ein Titel schutzwürdig ist oder es im nachhinein wurde, kann letzten Endes nur von den Gerichten geklärt werden. Nachzulesen ist das alles im Merkblatt für Titelschutzfragen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Dies hindert manche Autoren allerdings nicht, wieder und wieder zu fragen, ob denn ihr gewählter Titel nun Ärger bereiten könne oder nicht.